Es liegt in der Natur der Eigentümergemeinschaft, dass zwischen ihren Mitgliedern Konflikte auftreten. Ein jeder ist mit seinem Eigentum betroffen und muss oftmals schmerzliche Aufwendungen tragen, welche ihm möglicherweise ungelegen kommen oder ihn an die wirtschaftliche Grenze treiben.
Auch ist das Zusammenleben von Menschen Wand an Wand, Decke an Decke naturgemäß nicht konfliktfrei.
Anders als bei den meisten Konflikten kann man jedoch dem Konflikt in der Eigentümergemeinschaft kaum ausweichen - es sei denn, man veräußert sein Wohnungseigentum, was zumeist ausgeschlossen ist.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind regelmäßig keine geeignete Lösung, da zumeist eine Partei verlieren muss, die Auseinandersetzung viel Zeit in Anspruch nimmt - in welcher die Konflikte dann in Ruhe größer werden können und die wirklichen Ursachen des Konflikts oftmals unberührt bleiben, d.h., sie schwellen nach dem gerichtlichen Verfahren weiter.
Die Mediation zwischen den Konfliktparteien, sei es zwischen Eigentümern und Verwalter, sei es zwischen zwei Eigentümern usw. ist zumeist ein geeignetes Mittel, die Konflikte schnell und mit der ausreichenden Tiefe zu bearbeiten und einer Lösung zuzuführen
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